Je nach Eignung - Durchführung der LASIK - oder der PRK/LASEK Methode zur Korrektur der individuellen Fehlsichtigkeit. Abrechnung gem. GOÄ nach Abschluss der Behandlung.
Je nach Eignung - Durchführung der Femto-LASIK Methode zur Korrektur der individuellen Fehlsichtigkeit. Abrechnung gem. GOÄ nach Abschluss der Behandlung.
Je nach Eignung - Behandlung mit Multifokallinsen zur Korrektur der Alterssichtigkeit und/oder Grauen Star. Abrechnung gem. GOÄ nach Abschluss der Behandlung.
Gerne informieren wir Sie über die Augenlaser- und Linsenbehandlung bei CARE Vision. Vereinbaren Sie Ihre persönliche Videoberatung und stellen Sie uns Ihre Fragen über das Augenlasern und Linsenbehandlungen.
Die Kosten einer Augenlaser-Behandlung werden von manchen privaten Krankenversicherungen ganz oder teilweise übernommen. Für die tatsächliche Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse kann CARE Vision jedoch keine Garantie aussprechen. Bitte erfragen Sie vor der Behandlung die genauen Konditionen direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Augenlaser-OP generell leider nicht.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat in Ihrem Urteil „Aufwendungen für Augenoperationen mittels Laser“ vom 22.6.2006 folgendes festgelegt:
„Bei Steuerpflichtigen die sich einer Augen-Laser Operation unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Die Operation stellt somit eine Heilbehandlung dar. Die Operationsmethode ist auch wissenschaftlich anerkannt. Daher beschlossen die Vertreter der Länder, die Aufwendungen ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EstG anzuerkennen. „
Das bedeutet für Sie als Patient, dass eine Augenlaserbehandlung als außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG steuerlich absetzbar ist. Die Höhe der zumutbaren außergewöhnlichen Belastungen ist von Ihrem Einkommen und Ihren individuellen Lebensumständen abhängig.
Die Behandlungen bei CARE Vision werden vom behandelnden Arzt nach GOÄ in Rechnung gestellt. Für die tatsächliche steuerliche Absetzbarkeit kann CARE Vision jedoch keine Garantie aussprechen.
Das Leben ohne Abhängigkeit von Brille und Kontaktlinsen ist ein Stück neugewonnene Freiheit. Dank dem Einsatz moderner Technologie befreien wir jährlich über 50.000 Patienten von ihrer Sehhilfe. Machen Sie den ersten Schritt und informieren Sie sich unverbindlich in einer unserer CARE Vision Niederlassungen in Ihrer Nähe über die Möglichkeiten einer Augenlaserkorrektur. Sie erreichen unser Kundenzentrum über die gebührenfreie Rufnummer 0800 8888 30 30. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Infogespräch bei unseren Augenlaser-Experten vor Ort.
Bei einer umfassenden Untersuchung Ihrer Augen stellt ein Diplom-Ingenieur für Augenoptik oder Augenoptikermeister fest, ob Ihre persönliche Fehlsichtigkeit durch eine Augenlaserbehandlung korrigiert werden kann. Zudem besprechen wir mit Ihnen, welche Behandlungsmethode in Ihrem Fall optimal anwendbar ist.
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